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COMPLIANCE RICHTLINIEN

Richtlinie zur Verbandsarbeit

Der Bundesverband Behälterschutz e.V. (BBS) und die Gütegemeinschaft Tankschutz und Tanktechnik e.V. (GT) bekennen sich zu einem freien und unverfälschten Wettbewerb und lehnen jede kartellrechtswidrige Verfälschung des Wettbewerbs durch Marktteilnehmer, Unternehmen oder Branchenverbände strikt ab.


Funktion und Ziele dieser Richtlinie

Diese Richtlinie zur „Regelkonformität“ ist ein Bekenntnis zur Einhaltung von Ge- und Verboten. Sie dient auch der Vorbeugung von Kartellverstößen. Sie richtet sich an die Mitarbeiter und die Organe von BBS+GT. Ihr Ziel ist es, einen korrekten Umgang miteinander zu fördern.


Verbote, die für die tägliche Verbandsarbeit von Bedeutung sind

Das Kartellrecht verbietet Unternehmen, insbesondere wenn sie im Konkurrenzverhältnis zueinander stehen, ihr Marktverhalten abzusprechen oder anderweitig zu koordinieren.
BBS+GT bieten als Fachorganisation der Branche kein Forum für verbotene oder wettbewerbsbeschränkende Absprachen. BBS+GT stehen für einen fairen Wettbewerb und eine Vielfalt der Marktteilnehmer ein. Sie verfolgen seriöse, rechtlich unbedenkliche und anerkannte Geschäftspraktiken, insbesondere unter Beachtung der maßgeblichen kartellrechtlichen Vorgaben. Beschlüsse oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes bezwecken oder bewirken, sind den BBS+GT-Gremien verboten und unwirksam.

Es gilt das Bestreben, jeden drohenden Kartellverstoß von vornherein zu unterbinden.

  1. Keine Duldung unzulässiger Absprachen und Informationspreisgaben
  2. Keine Unterstützung unzulässiger Absprachen und Informationspreisgaben
  3. Keine unzulässigen Beschlüsse oder Mitteilungen des Verbandes

Die in dieser Richtlinie niedergelegten Verhaltensanforderungen sind als Bestandteil der Geschäftsordnung für alle Mitarbeiter und Gremien des BBS+GT verbindlich und daher unbedingt einzuhalten. Verstöße werden geahndet. Jeder Mitarbeiter und jedes Organ ist gehalten, jeden von ihm beobachteten oder drohenden Verstoß gegen die Verbote aus dieser Richtlinie unverzüglich zu melden.

Daneben ergeben sich die Verhaltensanforderungen auch unmittelbar aus dem Gesetz und sind auch daher verbindlich. 


Als Richtlinie für das Handeln des Verbandes sind uns folgende Punkte ebenfalls wichtig:

Integrität und Verbandsführung

Orientierung an allgemeingültigen moralischen Werten und Prinzipien

Nichtdiskriminierung

Achtung von Persönlichkeitsrechten und unvoreingenommenes Handeln (Gleich-behandlung und Achtung der persönlichen Würde)

Umgang mit vertraulichen Informationen und Datenschutz

Verschwiegenheit bei allen vertraulichen internen wie externen Angelegenheiten sowie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen

Kommunikation und Dokumentation

  • Veröffentlichungen sind sachorientiert und korrekt abzufassen
  • Dokumente sind – wie auch die für die finanzielle Rechenschaft – ordnungsgemäß aufzubewahren.

Die weiteren Aufgaben und Ziele der Fachorganisation sind der BBS-Satzung sowie der GT-Satzung zu entnehmen.

Freiburg, im Dezember 2015