Tipps für Betreiber

Umwelt schützen - Geld sparen - Ölschäden verhüten (eine Änderung der offiziellen Verlautbarung ist nicht beabsichtigt, der Begriff §19l WHG ist gedanklich durch Wasserrecht zu ersetzen)

  • Lassen Sie bei doppelwandigen Tanks mindestens einmal jährlich die Funktion des Leckanzeigegerätes (Prüftaste für Kontrollampe, Signalhorn, u.a.) durch einen zugelassenen Fachbetrieb nach § 19 l WHG überprüfen. Bei einwandigen Tanks kontrollieren Sie den Auffangraum mindestens vierteljährlich sowie nach jeder Tankbefüllung durch Inaugenscheinnahme.
  • Stellen Sie sicher, dass beim Befüllen Ihres Tanks Entlüftungsstutzen und soweit möglich der Tank beobachtet werden, damit eventuell austretendes Öl sofort entdeckt wird.
  • Lassen Sie Grenzwertgeber, die vor 1984 eingebaut wurden, austauschen - die heutigen Geräte sind konstruktiv verbessert und bieten mehr Funktionssicherheit.
  • Lassen Sie die Rücklaufleitung vom Ölbrenner zum Tank stillegen und die Ölzufuhr auf "Einstrangsystem" umbauen. Liegt der maximal zulässige Flüssigkeitsspiegel im Tank höher als Ihre Saugleitung, sollte ein Heberschutzventil eingebaut werden. - Dies ist sicherer.
  • Lassen Sie einwandige Stahlblechbatterietanks (nichtbegehbare Stahlbehälter) möglichst bald gegen Kunststofftanks austauschen - eine Sanierung lohnt sich in aller Regel nicht!
  • Lassen Sie Ihren Tank - auch wenn er doppelwandig und mit Innenschutz versehen ist - alle 5 Jahre reinigen und die Tankinnenwände untersuchen. Bei Tanks mit Leckschutzauskleidung sowie Batterietanks aus Kunststoff genügt in aller Regel eine Tankreinigung durch Spülung.
  • Lassen Sie bei einwandigen Tanks bei der nächsten Tankreinigung prüfen, ob der Auffangraum noch dicht ist. - Undichte Auffangräume sind kein Gewässer- und Bodenschutz!
  • Bei Arbeiten an Heizöltankanlagen: Wenden Sie sich stets an einen zugelassenen Fachbetrieb nach § 19 l WHG!
  • Wenn Sie nicht selbst sachkundig sind, sollten Sie einen Wartungsvertrag mit einem zugelassenen Fachbetrieb abschließen. Beachten Sie auch die in der VAwS festgelegten Prüffristen durch einen Sachverständigen.
  • Misstrauen Sie kostenlosen Dienstleistungen wie "Tankprüfungen" oder "Sumpfphasendiagnosen" zur Feststellung des Sicherheitszustandes". Mit diesen fragwürdigen Geschenken wird oft der Zugang zu Ihrem Tank gesucht, um Sie anschließend zu teuren und meist unnötigen Sanierungsarbeiten zu überreden

Erstellt vom Ausschuss "Öffentlichkeitsarbeit" des Beirates "Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe" beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Herausgegeben vom Umweltbundesamt (1999).

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