Fachbetriebe

In diesem Bereich (beide Links rechts!) finden Sie alle Mitgliedsunternehmen mit Gütezeichen.
Es gibt zwei Haupt-Tätigkeitsbereiche: Heizölverbrauchertankanlagen oder sonstige Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen (LAU) bzw. Herstellen, Behandeln, Verwenden (HBV) mit wassergefährdenden und brennbaren Stoffen.

Unternehmen, die der RAL-Gütesicherung unterliegen, werden fortlaufend überwacht, parallel wird die Fachbetriebsqualifikation per Überwachungsvertrag mit einer Sachverständigenorganisation sichergestellt. Demnach sind alle gelisteten Unternehmen gleichzeitig auch Fachbetrieb nach Wasserrecht.

Vorbeugender Gewässerschutz

Wasser ist wichtiges und lebensnotwendiges Element des Naturhaushaltes. Jedermann ist verpflichtet, Quellen, Flüsse, Seen, Küstenmeere (oberirdische Gewässer) sowie das Grundwasser vor Verunreinigungen und nachteiligen Veränderungen zu schützen. Das Vorsorgeprinzip hat Vorrang. Vermeidungsmaßnahmen setzen an der (Schadens-) Quelle an, Verunreinigungen sollen gar nicht erst entstehen.

Diese Grundsätze sind im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz -WHG) und der Bundesanlagenverordnung (AwSV) festgeschrieben. Weiterhin werden die Anforderungen und Pflichten von Betreibern sowie die Voraussetzungen für Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bestimmt.

Gesetzlich vorgeschriebene Fachbetriebspflicht

Damit Gewässer (und Boden) vor nachteilhaften Veränderungen geschützt werden schreibt der Gesetzgeber für bestimmte Arbeiten an Anlagen die Fachbetriebsqualifikation nach Wasserrecht vor. Diese Unternehmen haben eine zusätzliche Ausbildung, tätigkeitsbezogene Geräte- und Sicherheitsausrüstung und sie werden mindestens alle zwei Jahre kontrolliert. Die Fachbetriebspflicht besteht für alle Heizölverbrauchertankanlagen ab 1000 Liter Nennvolumen, Tankstellen (öffentliche wie Betriebstankstellen), Tankläger, zahlreiche Industrieanlagen mit wassergefährdenden Stoffen, Abfüllflächen, Biogasanlagen und generell alle unterirdischen Tanks mit einem als wassergefährdend eingestuften Inhaltstoff. (LAU- und HBV-Anlagen steht für Lagern, Abfüllen, Umschlagen und Herstellen, Behandeln, Verwenden.)

Technische Grundlagen

Die technischen Grundlagen jeder Arbeit an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind technische Regeln. Sie sind aufgestellt zur technischen Konkretisierung allgemeiner Vorgaben aus WHG und AwSV, allen voran ist hier die TRwS zu nennen.
Technische Regeln geben den allgemein anerkannten Stand der Technik wieder. Sie sind im Konsens in Expertenkreisen entweder unter der Federführung des Bundes oder auf Initiative von Berufsverbänden entstanden, mit der Zielsetzung, das vorhandene Wissen zu bündeln. Ein Beispiel sind die Güte- und Prüfbestimmungen "Tankschutz“ und „Tanktechnik“.
Das Werk gibt Dienstleistern bei Bau-, Montage-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten die Sicherheit an alles gedacht - alle Sicherungs- und Schutzmaßnahmen getroffen zu haben.

  • RAL-Güte- und Prüfbestimmungen Tankschutz und Tanktechnik
  • Technische Regeln wassergefährdende Stoffe (TRwS)
  • Technische Regeln Betriebssicherheit (TRBS) und BetrSichV, für Druckbehälter (TRB), für Rohrleitungen (TRR)
  • Normen des DIN für Lagerbehälter, Werkstoffe und Verbindungstechniken
  • europäisch harmonisierte Normen auf der Grundlage der EG-Maschinenrichtlinie oder der EG-Bauproduktenrichtlinie
  • Bau- und Prüfgrundsätze des DIBt
  • Richtlinien / Merkblätter (z.B. VdTÜV, Kiwa, IVD)

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