In Hessen würdigt man jetzt mit einem Erlass die praxisbezogenen Einwände zur Ertüchtigung von Anlagen. gerade der Einbau von Filtern, Einstrangsystem oder neuen Grenzwertgebern erlaubt keine Anzeigefrist von 6 Wochen gemäß § 40 AwSV. Das Beispiel aus Hessen wird hoffentlich auch in anderen Ländern Schule machen.