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BG-V veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt Nr. 38/2022 wurde heute die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage, kurz Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung BG-V“ veröffentlicht. Damit ist diese Verordnung vom 26.10.22 bis zum Ablauf des 26.10.2024 (mit Ausnahme §9 Abs. 3) gültig. Im BBS-Rundschreiben Nr. XII/2022 vom 13.10.2022 sind die aus unserer Sicht wesentlichen Inhalte beschrieben.

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